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DSGVO-Checkliste für deinen Onlineshop

Lesezeit ~8 Min · Stand 21. Juli 2026 · Autor & Redaktion: Luis Daniel Philip Erdmann

Ein Onlineshop verarbeitet personenbezogene Daten in Checkout, Zahlung, Versand, Support und häufig auch Marketing. Diese Checkliste hilft, tatsächliche Datenflüsse, Rollen, Rechtsgrundlagen, Informationen und technische Einstellungen strukturiert zu erfassen; sie ersetzt keine Datenschutzprüfung des Einzelfalls.

Warum gerade Shops getroffen werden

Name, Anschrift, Kontaktdaten, Zahlungs- und Gerätedaten können je nach Ablauf personenbezogen sein. Shop-Software, Apps und Einbettungen bauen zudem Datenflüsse zu Dienstleistern auf. Deshalb beginnt die Prüfung nicht beim Banner, sondern mit einem Verzeichnis der eingesetzten Systeme, Zwecke, Empfänger, Speicherfristen und Übermittlungen.

1. Datenschutzerklärung, passend zu deinen Tools

Jeder Shop braucht eine vollständige, aktuelle Datenschutzerklärung, die genau die Tools abbildet, die du wirklich einsetzt: Shopify, Zahlungsanbieter, Versanddienstleister, Analytics, Newsletter, eingebundene Schriftarten. Eine generische Vorlage, die nicht zu deinen tatsächlichen Tools passt, ist im Zweifel falsch.

Prüfpunkt: Eine Datenschutzerklärung darf weder nicht genutzte Tools aufzählen noch tatsächliche Verarbeitungen verschweigen. Gleiche den Text mit Shop-Konfiguration, Apps, DNS-/CDN-, Zahlungs-, Versand-, Support- und Marketingdiensten ab.

2. Cookie-Consent, der wirklich vorher fragt

§ 25 TDDDG verlangt grundsätzlich eine Einwilligung, wenn Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder von dort ausgelesen werden; die gesetzlichen Ausnahmen sind eng am konkreten Zweck zu prüfen. Zusätzlich braucht jede anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO.

Prüfpunkt: Einwilligungsbedürftige Tags dürfen vor Zustimmung nicht feuern. „Alle ablehnen“ muss ebenso unmittelbar und verständlich erreichbar sein wie „Alle akzeptieren“; eine erteilte Einwilligung muss widerrufbar sein.

3. Google Fonts und externe Schriftarten lokal einbinden

Werden Schriftarten, Karten, Videos oder Skripte von externen Servern geladen, entstehen Verbindungen zu Dritten und dabei können personenbezogene Daten übertragen werden. Ob dafür eine Einwilligung oder eine andere Rechtsgrundlage tragfähig ist, hängt von Dienst, Zweck, Erforderlichkeit und Datenfluss ab.

Prüfpunkt: Lokales Hosting reduziert vermeidbare Drittverbindungen. Externe Einbettungen gehören inventarisiert, in den Datenschutzhinweisen abgebildet und – wenn einwilligungsbedürftig – bis zur Zustimmung blockiert.

4. Auftragsverarbeitung im Blick behalten

Ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO ist erforderlich, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach dokumentierten Weisungen verarbeitet. Zahlungs-, Versand- oder Plattformanbieter können je nach Tätigkeit auch eigene Verantwortliche oder gemeinsam Verantwortliche sein. Der Vertragstyp folgt der tatsächlichen Rolle, nicht der Produktkategorie.

Prüfpunkt: Rolle je Anbieter dokumentieren. AVV nur dort abschließen, wo Auftragsverarbeitung vorliegt; bei eigener oder gemeinsamer Verantwortlichkeit die jeweils nötigen Informationen und Vereinbarungen prüfen.

5. Bestell- und Kundendaten sparsam und sicher

Erhebe nur Daten, die du für die Bestellung wirklich brauchst (Datensparsamkeit). Pflichtfelder im Checkout auf das Nötige beschränken, Daten verschlüsselt übertragen (HTTPS ist bei Shopify Standard) und nicht länger speichern als nötig oder gesetzlich vorgeschrieben.

Prüfpunkt: Ein Newsletter-Häkchen darf nicht vorausgewählt sein. Trenne für Nachweis und Löschung Bestell-, Aufbewahrungs- und Marketingzwecke sauber voneinander.

6. Newsletter nur mit Double-Opt-In

E-Mail-Werbung erfordert grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. § 7 Abs. 3 UWG enthält eine enge Ausnahme für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen gegenüber Bestandskunden, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind und bei Erhebung sowie jeder Nutzung klar widersprochen werden kann.

Prüfpunkt: Double-Opt-In ist ein empfohlenes Verfahren, um die Einwilligung belastbar nachzuweisen. Protokolliere Erklärung, Zeitpunkt, Quelle und Bestätigung; gekaufte oder ungeklärte Adressen gehören nicht in den Verteiler.

7. Betroffenenrechte und Erreichbarkeit

Betroffene haben unter anderem Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch, jeweils unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine funktionierende Kontaktstelle und ein interner Ablauf für Identitätsprüfung, Fristen und Dokumentation sind nötig. Ob ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, richtet sich nach Artikel 37 DSGVO und ergänzend § 38 BDSG – nicht allein nach der Größe des Shops.

Prüfpunkt: Kontaktstelle veröffentlichen, Verantwortlichkeiten intern benennen und einen getesteten Ablauf für Betroffenenanfragen vorhalten.

Woher die richtigen Texte kommen

Eine passende Datenschutzerklärung schreibst du nicht aus dem Bauch. Nutze Texte eines spezialisierten Anbieters oder anwaltliche Beratung und gleiche sie mit den tatsächlich eingesetzten Tools ab. Ob und wie Aktualisierungen erfolgen, hängt vom gewählten Anbieter und Tarif ab.

Consent-Wiring vor dem Launch technisch prüfen

Der Ladenfertig Shopify Launch-Check prüft, ob offensichtliche Tracking-Verbindungen vor einer Einwilligung starten und ob relevante Seiten erreichbar sind. Du erhältst eine priorisierte Fix-Liste und eine kommentierte Video-Übergabe. Der Gesamtpreis beträgt 149 €; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Keine rechtliche Inhaltsprüfung.

Launch-Check ansehen →

DSGVO-Checkliste zum Abhaken

Quellen · zuletzt geprüft am 21. Juli 2026
DSGVO · § 25 TDDDG · § 7 UWG · § 38 BDSG · EDPB Guidelines 07/2020: Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ist keine Rechts- oder Datenschutzberatung. Für verbindliche, auf deinen Shop bezogene Aussagen wende dich an qualifizierte rechtliche oder datenschutzrechtliche Beratung.