Ratgeber · Recht im Shop

Elektronische Widerrufsfunktion seit 19. Juni 2026

Lesezeit ~5 Min · Stand 21. Juli 2026 · Autor & Redaktion: Luis Daniel Philip Erdmann

Seit dem 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB bei B2C-Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, eine elektronische Widerrufsfunktion. Sie ist relevant, soweit für den konkreten Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht; Ausnahmen und Sonderregeln müssen im Einzelfall geprüft werden.

Was Pflicht ist

§ 356a BGB legt einen zweistufigen Ablauf und konkrete Angaben fest. Die Kernelemente:

Was bei Verstoß droht

Ein fehlender oder fehlerhafter Ablauf kann Verbraucherrechte und wettbewerbsrechtliche Risiken berühren. Welche Folgen ein konkreter Defekt für Fristen, Wirksamkeit oder Ansprüche hat, hängt von der Art des Fehlers und vom Vertrag ab. Deshalb sollten Funktionsablauf und Widerrufsinformation getrennt geprüft werden.

Wie du ihn einbindest

Technisch braucht es mehr als einen einzelnen Link: beide Schritte, die geforderten Angaben, die zeitnahe Bestätigung und einen belastbaren Zustellnachweis. Mögliche Umsetzungswege:

  1. Plattform- oder App-Funktion: Leistungsumfang, Beschriftungen, Datenerfassung, Bestätigung und Protokollierung gegen § 356a BGB testen.
  2. Eigene technische Umsetzung: beide Funktionen, Eingaben, dauerhaften Datenträger und Zeitstempel nachvollziehbar implementieren.
  3. Fachliche Prüfung: Anwendungsbereich, Ausnahmen und Widerrufsinformation für das konkrete Sortiment durch qualifizierte Beratung klären.

Gute Gelegenheit für einen Rechtstext-Check

Wenn du die Widerrufsfunktion prüfst, kontrolliere zugleich die Widerrufsinformation, das Muster-Widerrufsformular und die tatsächlichen Ausnahmen deines Sortiments. Davon getrennt gehören Impressum, Datenschutzhinweise, Verbraucherinformationen, Consent-Verhalten und Preisangaben in den Launch-Check.

Kurz-Checkliste

Technische Launch-Lücken priorisiert prüfen

Der Ladenfertig Shopify Launch-Check prüft Kaufweg, Consent-Wiring und die sichtbare Präsenz relevanter Seiten/Funktionen. Du erhältst eine P0/P1/P2-Liste und eine kommentierte Video-Übergabe. Der Gesamtpreis beträgt 149 €; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Keine Rechtsberatung oder rechtliche Inhaltsprüfung.

Launch-Check ansehen →
Quellen · zuletzt geprüft am 21. Juli 2026
§ 356a BGB · Bundesregierung: Verbraucherschutz bei Online-Verträgen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Ladenfertig ist keine Kanzlei. Für verbindliche Auskünfte und die konkrete Umsetzung wende dich an einen Anwalt oder einen spezialisierten Rechtstext-Anbieter.