Elektronische Widerrufsfunktion seit 19. Juni 2026
Seit dem 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB bei B2C-Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, eine elektronische Widerrufsfunktion. Sie ist relevant, soweit für den konkreten Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht; Ausnahmen und Sonderregeln müssen im Einzelfall geprüft werden.
Was Pflicht ist
§ 356a BGB legt einen zweistufigen Ablauf und konkrete Angaben fest. Die Kernelemente:
- Die erste Funktion ist gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet.
- Sie ist während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich.
- Erfasst oder bestätigt werden Name, Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder Vertragsteils sowie das elektronische Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung.
- Die zweite Funktion heißt „Widerruf bestätigen“ oder trägt eine gleichbedeutende eindeutige Formulierung.
- Unverzüglich folgt eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger; sie enthält mindestens Inhalt, Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Was bei Verstoß droht
Ein fehlender oder fehlerhafter Ablauf kann Verbraucherrechte und wettbewerbsrechtliche Risiken berühren. Welche Folgen ein konkreter Defekt für Fristen, Wirksamkeit oder Ansprüche hat, hängt von der Art des Fehlers und vom Vertrag ab. Deshalb sollten Funktionsablauf und Widerrufsinformation getrennt geprüft werden.
Wie du ihn einbindest
Technisch braucht es mehr als einen einzelnen Link: beide Schritte, die geforderten Angaben, die zeitnahe Bestätigung und einen belastbaren Zustellnachweis. Mögliche Umsetzungswege:
- Plattform- oder App-Funktion: Leistungsumfang, Beschriftungen, Datenerfassung, Bestätigung und Protokollierung gegen § 356a BGB testen.
- Eigene technische Umsetzung: beide Funktionen, Eingaben, dauerhaften Datenträger und Zeitstempel nachvollziehbar implementieren.
- Fachliche Prüfung: Anwendungsbereich, Ausnahmen und Widerrufsinformation für das konkrete Sortiment durch qualifizierte Beratung klären.
Gute Gelegenheit für einen Rechtstext-Check
Wenn du die Widerrufsfunktion prüfst, kontrolliere zugleich die Widerrufsinformation, das Muster-Widerrufsformular und die tatsächlichen Ausnahmen deines Sortiments. Davon getrennt gehören Impressum, Datenschutzhinweise, Verbraucherinformationen, Consent-Verhalten und Preisangaben in den Launch-Check.
Kurz-Checkliste
- ☐ Anwendungsbereich und etwaige Ausnahmen je Vertragsart geprüft
- ☐ „Vertrag widerrufen“ ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich
- ☐ Name, Vertrags-/Produkt-ID und elektronischer Bestätigungskanal erfassbar
- ☐ Zweite Funktion „Widerruf bestätigen“ vorhanden
- ☐ Unverzügliche Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger enthält Inhalt, Datum und Uhrzeit
- ☐ Ablauf auf Mobilgerät getestet und Zustellnachweis dokumentiert
Technische Launch-Lücken priorisiert prüfen
Der Ladenfertig Shopify Launch-Check prüft Kaufweg, Consent-Wiring und die sichtbare Präsenz relevanter Seiten/Funktionen. Du erhältst eine P0/P1/P2-Liste und eine kommentierte Video-Übergabe. Der Gesamtpreis beträgt 149 €; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Keine Rechtsberatung oder rechtliche Inhaltsprüfung.
Launch-Check ansehen →§ 356a BGB · Bundesregierung: Verbraucherschutz bei Online-Verträgen
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Ladenfertig ist keine Kanzlei. Für verbindliche Auskünfte und die konkrete Umsetzung wende dich an einen Anwalt oder einen spezialisierten Rechtstext-Anbieter.